Wir nehmen unsere Verpflichtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehr erst und umfangreiche Maßnahmen stellen sicher, dass Ihre Daten sicher und gemäß den gesetzlichen Anforderungen verarbeitet werden.
Das Goodtime Zeiterfassungssystem entspricht in allen Belangen den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Recht auf Auskunft und Löschung besteht zum Beispiel jederzeit und natürlich geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Datenschutz.
Bei Bedarf schließen wir gerne einen individuellen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Gemäß Art. 28 der Datenschutzgrundverordnung.
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