DSGVO konformes Zeiterfassungssystem

Goodtime erfüllt die DSGVO

Wir nehmen unsere Verpflichtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehr erst und umfangreiche Maßnahmen stellen sicher, dass Ihre Daten sicher und gemäß den gesetzlichen Anforderungen verarbeitet werden.

  • Wir informieren Sie klar und verständlich darüber, welche Daten wir erheben und wie wir diese verwenden.
  • Wir erheben nur die Daten, die wir für die Erbringung unserer Dienstleistungen benötigen.
  • Ihre Daten werden nur für die Zwecke verwendet, die im Rahmen des Zeiterfassungssystems erforderlich sind.
  • Wir setzen alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.

Das Goodtime Zeiterfassungssystem entspricht in allen Belangen den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Recht auf Auskunft und Löschung besteht zum Beispiel jederzeit und natürlich geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Datenschutz.

Vertrag für die Auftragsdatenverarbeitung

Bei Bedarf schließen wir gerne einen individuellen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Gemäß Art. 28 der Datenschutzgrund­verordnung.

Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen der Support.